Recht auf Strom
Es ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben, dass jeder Mensch ein Recht auf Strom hat, denn ohne den Strom könnten wir heute gar nicht mehr leben und überleben. Solange wir den Strom bezahlen bekommen wir auch immer den gewünschten Strom geliefert.
Doch in d er heutigen Zeit ist geschieht es immer häufiger, dass ein Anbieter pleite geht; was nun? Jetzt stehe ich ohne Strom da und kann mir morgens nicht die Haare waschen?
Nein, dafür gibt es das Gesetzt „Recht auf Strom“ dieses Gesetz verbietet es das ein Mensch der für seinen Strom bezahlt ohne Strom dasteht, es ist also gesetzlich geregelt das wir auch bei einer Pleite von einem Stromanbieter weiterhin mit Strom beliefert werden.
Sollte dein Stromanbieter wirklich in die Insolvenz treten und somit deine Wohnung nicht mehr mit Strom versorgen so tritt automatisch ein anderer Anbieter für die Zulieferung von deinem Strom ein. In der Regel ist das der in der Region am Meisten vertretene Anbieter, oftmals sind es die Stadtwerke die die Zulieferung dann weiterführen.
So muss man sich hier keine Sorgen machen dass man auf einmal von jetzt auf Gleich keinen Strom mehr zur Verfügung hat. Da man selbst von dem Zwangswechsel des Anbieters nichts mitbekommt, es ist nicht erst ein Stromausfall von einigen Stunden und dann versorgt der mich der neue Anbieter mit Strom, nein dies geschieht in einem nahtlosen Übergang. Daher wird man von dem Wechsel zu dem anderen Anbieter direkt telefonisch oder auf dem Postweg benachrichtigt, dann kann man entscheiden ob man bei dem neuen Anbieter bleibt oder doch wieder zu einem anderen Anbieter wechselt, hierzu muss man natürlich wieder einen Vergleich durchführen um zu sehen welcher Anbieter nun der günstigste ist.
